Illegale Arbeiten im Agrar-, Kommunal- und Industriebereich, sowie bei internationalen Institutionen gestoppt

Insgesamt 14 Unternehmen ohne Gesellschaftssitz in Luxemburg mussten allein letzte Woche, quer landein, die illegalen Dienstleistungen ihrer entsandten ca. 45 Mitarbeiter bis auf Weiteres einstellen, nachdem sie bei gemeinsamen Kontrollen von Arbeitsinspektion und Zollverwaltung gestellt wurden.

Solch massiven Verstöße scheinen manchmal eher auf bewusstes Inkaufnehmen des "Risikos, geschnappt zu werden" zurückzuführen sein, wie einige ausländische Geschäftsführer freimütig zugaben, denn auf Ignoranz der von unserem Lande, als letztem EU-Mitglied (!) am 20.12.2002, nach Strafandrohung durch die Kommission, umgesetzten Binnenmarktsrichtlinie 96/71CE.

Mittlerweile sind weit über 1.000 entsendende Betriebe, nach einer intensiven, überregionalen Info- und Schulungskampagne der ITM, in enger Zusammenarbeit mit den Botschaften, Handwerker-, bzw. Industrie- und Handelskammern der 3 Nachbarländer, durch eine gebührende Vorausanmeldung der entsandten Dienstleistungen, über ihren im Großherzogtum ansässigen "ad hoc Vertreter" bei der Gewerbeinspektion erfasst.

Besonders bei weit entfernten Betrieben scheint doch noch Unkenntnis über die zwingenden Bestimmungen des innerstaatlichen Rechtes des jeweiligen Landes zu herrschen, wo entsandte Dienstleistungen erbracht werden. Luxemburger Firmen, die im EU-Ausland operieren, müssen sich übrigens genauso dem betreffenden territorial anwendbaren Sozial- und Arbeitsrecht unterwerfen!

Insbesondere die mobilen Zollbrigaden aus Stolzemburg, Redingen, Luxemburg, Heinerscheid und Wiltz, sowie Beamte aller 3 Regionalagenturen, bzw. "Anti-Sozial-Dumping"-Inspektoren der ITM sind nicht nur im Baustellenbereich, sondern, wie bereits länger angekündigt, auch bei Gemeindeprojekten (z.B. in Merl, Redingen, usw...), im ländlichen Bereich, in Industriebetrieben (in Mamer und Diekirch), sowie bei gleich 2 internationalen Institutionen vorstellig geworden.

Bei einem EU-Projekt in Gasperich, wo die Aufsichtsbehörden bereits zum dritten Male nicht-konforme, entsendende Betriebe stoppen mussten, wurden bei einem neu aufgetauchten Subunternehmen einer kürzlich erst sanktionierten Firma allein 14 Arbeitnehmer, davon 9  Bürger aus "Drittländern" (in Bezug auf den <EWR>), ohne Arbeitsgenehmigung, aufgefordert, ihre Dienstleistungen auf der Stelle zu unterbrechen.

Den Bauherren und bereits abgemahnten Baustellenkoordinator erwarten, wegen der mangelhaften, laut Baustellenverordnung, obligaten Vorausinformation an die Gewerbeinspektion, eine entsprechende Vorladung in die ITM Direktion, zwecks Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft.

2 ausländische Unternehmer, die für einen Kunden im Gewerbegebiet Hosingen, Arbeiten verrichten ließen, mussten u.a., in Ermangelung einer Handelsermächtigung des Mittelstandsministeriums, jeweils eine Kaution von 1.000.-Euro zahlen, in Erwartung ihres Prozesses wegen Schwarzarbeit.

Eine grenznahe Dachdeckerfirma ,die im Auftrag einer großen Gemeindeverwaltung aus dem Zentrum Zimmereimaterial ablud, ließ ihre Mitarbeiter, die weder arbeitsmedizinisch voruntersucht ,noch sicherheitstechnisch eingewiesen wurden, ohne Helme und Sicherheitsgurte im Gefahrenbereich arbeiten. Wie sich des weiteren herausstellen sollte, lagen ebenfalls arbeitsrechtliche und kollektivvertragliche Verstöße vor.

(communiqué par la Direction des douanes et accises)

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