Ein Dutzend Betriebe mussten illegale Arbeiten einstellen

Allein innerhalb der letzten Woche sind gegen 12 entsendende Unternehmen, die entweder nicht mit dem hiesigen Niederlassungsrecht ("Handelsermächtigung" durch das Mittelstandsministerium), oder mit dem Entsendegesetz selbst in Einklang waren, staatlicherseits einstweilige Verfügungen zur sofortigen Beendigung illegaler Dienstleistungen erlassen worden.

So wurden u.a. am 4. und 5.November, sowie an den Nachfolgetagen, mittels mehr oder weniger beträchtlichem, konzertiertem Regionalaufgebot der Süd-, Nord-und Zentrum-Brigaden, sowie Agenturen der Zollverwaltung, bezw. Arbeitsinspektion, u.a. 3 Arbeitgeber in Diekirch wegen Schwarzarbeit protokolliert, mit jeweiliger Einbehaltung von substantiellen Kautionen, auf Verordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft, in Erwartung ihres Prozesses.

Anderweitig wurden 3 Nicht-"EWR"-Bürger ohne entsprechende Aufenthalts - bezw. Arbeitsgenehmigung des Landes verwiesen.

Von den insgesamt 12 Firmen, die nicht im Voraus bei dem vorgeschriebenen "Ad hoc -Vertreter" hierzulande die erforderlichen arbeits -und sozialrechtlichen Dokumente (z.B. Dienstleistungsverträge, Lohnzettel, Urlaubsregister, E 101 usw...) hinterlegt hatten, sind außerdem die meisten sicherheitstechnisch nicht konform gewesen.

So wurde am Escher Technischen Gymnasium dieselbe Firma, die vor Wochen eine größere Feuersbrunst mit Explosionsgefahr ausgelöst hatte, von den Kontrollinstanzen, zusammen mit der "Assurance-Accidents", von der Baustelle verwiesen, weil die Unfallverhütungsvorschriften wieder nicht, oder nur ungenügend beachtet wurden.

Wegen Zuwiderhandlung gegen ein 4 Tage vorher durch die ITM erlassenes landesweites Arbeitsverbot, wurden in der städtischen Avenue Monterey 7 Arbeitnehmer, mit Lohnfortzahlung, in Urlaub gesandt, nebst 11 Mitarbeitern einer ebenfalls unangemeldet operierenden auswärtigen Firma.

Der sozial verantwortliche Geschäftsführer wurde formell im Rahmen der besagten Weigerung, als Vorstufe zur Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft, von der Direktion der Gewerbeaufsicht vorgeladen. Ihm drohen eine Geldbuße von 25.000 Euro und eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Monaten, laut § 28 des Rahmengesetzes über die Arbeitsaufsicht.

Außerdem wurde vorsorglich ein halbes Dutzend schriftliche Abmahnungen an Unternehmen verteilt, die offensichtlich vorhatten, in absehbarer Zeit, bewusst oder unbewusst, sich für hierzulande zu erbringenden Dienstleistungen an bestehenden Gesetzen vorbeizumogeln, da die Regularisierungsfristen bekanntlicherweise manchmal beträchtlich sind.

Es muss ebenfalls noch mal präventiv darauf hingewiesen werden , dass jedem Bauherren, (bei Baustellen mit mehr als 20 Arbeitnehmern und Minimum 30 Tagen Dauer) noch substantiellere Sanktionen drohen, falls die gesetzlich erforderliche, schriftliche Vorankündigung an die ITM nicht laufend aktualisiert wird, im Falle der als absolute Notwendigkeit betrachteten Mitteilung von neuen Subunternehmern.

Solche kurzfristig auftretenden Firmen sind in der Tat meistens nicht konform mit unserem Arbeits -und Sozialrecht (z.B. nicht ansässige, ergo ungenehmigte Leiharbeitunternehmen, als Spitzenreiter in den Unfallstatistiken...), agierende juristische Personen, deren Sicherheitsstandards und arbeitsmedizinischen Voraussetzungen zunehmend weit unter den unseren liegen.

Diese "okkulten" Arbeitnehmer stellen in den Augen der Kontrollorgane eine akute und massive Bedrohung der ahnungslosen, qualifizierten Mitarbeiter von ansonsten korrekt operierenden Hauptunternehmen dar, die nicht mehr toleriert, deshalb also strengstens geahndet wird.

Nur so und nicht mit Sonntagsreden, kann, laut Expertenmeinung, den lange nur angeprangerten Sozialdumpingpraktiken Remedur geschafft werden.

(communiqué par la Direction des droits et accises)

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