Landesweite Grossrazzia im Bausektor

Als Premiere in Sachen konzertierte Bekämpfung des gesellschaftlichen, sowie wirtschaftlichen Übels "Sozialdumping" mag die am Dienstag, den 15.Juli zeitgleich durchgeführte systematische Kontrolle der Arbeitsbedingungen dutzender, hiesiger und ausländischer Baufirmen, beziehungsweise Handwerkerbetriebe gelten.

Von Lallingen bis Heinerscheid, über Ettelbrück und Wiltz, genauso wie von Capellen bis Grevenmacher, über Strassen, Leudelingen und die Hauptstadt, wurden pünktlich um 9 Uhr 30, im Rahmen der bis dato sorgfältig geheimgehaltenen "Aktion B....", ca. 150 Beamte von 6 Verwaltungen an 14 privaten und öffentlichen Baustellen simultan vorstellig.

Im Anschluss daran wurden zusätzlich ein grösseres (Verteilerkreis MERL) und einige kleinere Objekte überprüft.

Direkt an der "Arbeitsfront" amtierten Inspektoren und Kontrolleure der:

  • Grossherzoglichen Polizei, d.h. der Generaldirektion, diverser Regionalzentren, Spezialeinheiten und

  • Nachbarschaftskommissariate, verstärkt durch mehrere Klassen der Polizeischule;

  • Zoll-und Akzisenverwaltung, d.h. der "Abteilung Arbeitssicherheit", fast sämtlicher motorisierter Brigaden und Regionalinspektionen, sowie der neuen Motorradabteilung;

  • Gewerbeaufsicht, Regionen Zentrum und Norden, mit.u.a. den neuen , im SOZIALDUMPING spezialisierten Arbeitsinspektoren.

Mitarbeiter des Arbeitsamtes, der Sozialversicherungen, und der gewerblichen Unfallversicherungsgenossenschaft verstärkten zusätzlich ihre Kollegen an Ort und Stelle.

Im Vorfeld informiert oder am eigens im Zollzentrum Howard eingerichteten gemeinsamen Hauptquartier vertreten waren die beiden Staatsanwaltschaften, die Justiz-, Arbeits-, Mittelstands- und Familienministerien, sowie die arbeitsmedizinische Abteilung des Gesundheitsministeriums und die "Anti-Betrug"-Abteilung der Einregistrierungs-und Domänenverwaltung.

Letztere hatte ausserdem eine taktisch fundamentale Vorarbeit bei der Anpeilungsdefinition diverser Unternehmen geleistet, die durch den "Rasterfahndungseffekt" dieses für Luxemburger Begriffe als Grossunterfangen zu wertenden "Faust -auf -den -Tisch"-Operation u.a. mitvisiert waren.

Im seit Monaten bei ähnlichen Operationen perfekt durchexerzierten Schulterschluss walteten die staatlichen Fachleute in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen ,wie z.B: Arbeitssicherheit, -medizin, bezw.-recht, Entsendegesetz, Niederlassungsrecht, Schwarzarbeit, mit seinen Aspekten Sozialversicherung, Aufenthalts-, bezw. Arbeitsgenehmigung (bei nicht-EWR-Bürgern), Mehrwertsteuer, usw...

Insgesamt können die festgestellten Gesetzesverstösse folgendermassen zusammengefasst werden:

Es fehlten jeweils vier mal die Handelsermächtigung, sechs mal die Aufenthaltsgenehmigung, zwei mal die Arbeitsgenehmigung und sechs mal die Arbeitsverträge.

Ausserdem waren bei den meisten kleineren oder ausländischen Firmen keine Sicherheitsbeauftragte (travailleurs désignés) vorhanden.

Die vorgeschriebene arbeitsmedizinische Kontrolle hatte bei ca.30 inländischen Arbeitnehmern nicht stattgefunden.

Kollektiv-oder Individualschutzmassnahmen waren ca. zehn mal inexistent, beziehungsweise mangelhaft.

10 schriftliche oder mündliche Verwarnungen wurden durch den diensthabenden, leitenden Dipl.-Ing. der "Assurance-Accidents", wegen akuter Sicherheitsmängel, verteilt.

Gravierende Missstände lagen diesbezüglich jedoch insgesamt nicht vor, so dass die ITM-Direktion keine formelle Schliessung erlassen musste.

15 Arbeiter durften wegen Nichtvorhandensein der gewerblichen Ermächtigung ihrer Firma durch das Mittelstandsministerium, nicht mehr weiterarbeiten.

Einige Kautionen wurden durch die Zolldirektion diesbezüglich erhoben.

Summa summarum, sind die beteiligten Behörden mit dem Resultat der "Aktion B...." zufrieden.

Offensichtlich hat sich mittlerweile schon eine globale Verbesserung der Arbeitsbedingungen der schaffenden Leute durch den pädagogischen Abschreckungseffekt solcher "Besuche" staatlicherseits ergeben.

An ähnlichen Flurbereinigungsaktionen wie im hiesigen Baugewerbe, wird ebenfalls im "HORECA"-oder Transportbereich von den nunmehr bestens eingespielten Autoritäten solange festgehalten, bis eine normale Wettbewerbslage wieder in etwa erreicht wurde.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Luxemburg: Die ITM warnt....

Es muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass immer noch, trotz überregional grossangelegter Informations-und Schulungsoffensive durch die "INSPECTION du TRAVAIL et des MINES", die Präsenz vieler angetroffener ausländischer Arbeitnehmer, die von ihren jeweiligen Firmen ,im Rahmen eines Dienstleistungs -oder Leiharbeitsvertrages nach Luxemburg entsandt wurden, nicht obengenannter Aufsichtsbehörde mittels eines hierzulande wohnhaften "mandataire ad hoc", d.h. eines spezialbevollmächtigten Prokuristen , im VORAUS(!)mitgeteilt wurde .

Diese, laut Entsendegesetz vom 20. Dezember 2002, obligatorische Kontaktperson, muss in der Lage sein, sämtliche aufgelisteten sozial-und arbeitsrechtlichen Dokumente, während der jeweiligen ARBEITSDAUER, bereitzuhalten und besagter ITM umgehend, auf Anfrage, zugänglich zu machen.

Augenblicklich werden, in einer bis auf ENDE SEPTEMBER 2003(!) befristeten Uebergangsphase, die betroffenen Unternehmen, formell abgemahnt, sich innerhalb von 8 Tagen in Einklang mit dieser Gesetzgebung zu setzen.

Nach besagter ultimativer Schonfrist wird der Arbeitsvorgang nicht angemeldeter Arbeitnehmer von der ARBEITSINSPEKTION an Ort und Stelle unterbrochen werden können, falls die erforderlichen Unterlagen nicht VOR ARBEITSBEGINN übermittelt, d.h. überprüfbar gemacht werden.

Folglich wird an dieser Stelle eindringlich an hiesige, private und öffentliche Bauherren, oder allgemein Firmen appelliert, sicherzustellen, dass ihre etwaigen ausländischen Vertragspartner, SUBUNTERNEHMER oder auch beauftragten Leiharbeitsunternehmen, den strengen Auflagen des Entsendegesetzes vom 20. Dezember 2002 vollauf genügeleisten, andernfalls sehr beträchtliche Verspätungen der Projekte, ja teilweiser oder totaler Baustopp de facto die Konsequenz sein wird.

(communiqué par l’Inspection du travail et des mines)

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