Doppelte Baustellenschliessung wegen akuter Einsturzgefahr - Verwarnung wegen Absturzgefahr

Im Rahmen der gegenwärtigen, landesweiten Systemkontrollen der für die Bekämpfung des Sozialdumpings zuständigen Behörden,haben die neulich in Sachen "Schwarzarbeit und Entsendung im Dienstleistungsbereich" spezial ausgebildeten Beamten der Gewerbeaufsicht,zusammen mit ihren entsprechenden Kollegen der motorisierten Brigade GOETZINGEN der Zoll-und Akzisenverwaltung,welche dort schon mehrmals in kürzestem Zeitraum amtierte,an zwei  in verschiedenen Ortsteilen MAMERs gelegenen, kleineren Baustellen, zugegriffen.

Am Freitag,den 27.Juni,wurden von insgesamt 6 Arbeitern 4 als nicht gültig sozialversichert festgestellt und von 3  tätigen Unternehmen 2 ohne Handelsermächtigung  ausgemacht und protokolliert.

Da ausser dem Tatbestand des unlauteren Wettbewerbes an beiden nicht angemeldeten Renovierungsbaustellen die Arbeitnehmer,ohne Schutzhelme und in Ermangelung irgendwelcher Stützvorrichtungen,im Bereich von jeweils total marodem Altgebebälk ,akuter Einsturzgefahr ausgesetzt waren,wurden sofort vom vor Ort waltenden Vertreter der ITM-Direktion,per einstweilige Verfügung , eine doppelte Schliessung getätigt,mit anschliessender vorgerichtlicher Vorladung sämtlicher verantwortlicher Auftraggeber,d.h.sowohl der als Wiederholungstäter in besonders schwerwiegenden Fällen ermittelten Arbeitgeber,Subunternehmer, untätigen Sicherheitsfachkräften,als auch der  jeweiligen, in voller Sachkenntnis,befindlichen Bauherren.(eine natürliche,sowie eine juristische Person)

Erstere war erst kürzlich,auf Antrag der zuständigen Zollbrigade,durch die hiesige Staatsanwaltschaft geschlossen worden.

Interessanterweise tauchen jeweils faktisch dieselben Arbeitnehmer unter immer neuen Firmennamen auf.

Ein dort beim Arbeitsvorgang angetroffener portugiesischer Staatsbürger war sich scheinbar seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Firma nicht bewusst, trotz ausdrücklichen notariellen Hinweises.

Arbeitsrechtlich laufen parallel noch ergänzende Ueberprüfungen.

Zusätzlich musste noch anderweitig in besagter Ortschaft, seitens der Arbeitsinspektion, nach gemeinsamer Feststellung mit den Zollkollegen, ein Dachdeckerbetrieb verwarnt und vorgeladen werden,der mit völlig ungenügend gesicherten und materialermüdeten Gerüsten, in Ermangelung jeglicher individueller Sicherheitsustensilien seine 4 Mitarbeiter, die ohnehin sich dem statistisch gefährlichsten aller Handwerke hingeben, einem unzumutbaren Absturzrisiko im Höhenbereich exponierte.

(communiqué par l'Inspection du travail et des mines)

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